Jörg Horak Jörg Horak

Festanstellung vs. Pooldienst

Es beginnt alles mit einer Idee.

Festanstellung im Pflegeheim vs. Selbständige Tätigkeit im Pooldienst:

Ein umfassender Vergleich

In der Pflegebranche stehen Fachkräfte oft vor der schwierigen Entscheidung zwischen einer Festanstellung und der scheinbaren Flexibilität der selbständigen Tätigkeit im Pooldienst. Während der Pooldienst auf den ersten Blick attraktive Flexibilität und einen hohen Stundensatz bietet, sollten die langfristigen Vorteile einer Festanstellung nicht unterschätzt werden. In diesem Artikel beleuchten wir spezifisch, warum eine Festanstellung in einem Pflegeheim, wie etwa das renommierte Pflegeheim Horak, die bessere Option gegenüber der selbständigen Tätigkeit im Pooldienst darstellt.

1. Garantiertes 13. und 14. Gehalt

In Österreich erhalten Festangestellte neben ihrem monatlichen Gehalt ein 13. und 14. Gehalt. Diese zusätzlichen Zahlungen, die als Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekannt sind, bieten eine erhebliche finanzielle Erleichterung. Eine festangestellte Pflegekraft verdient beispielsweise 2900€ im Monat, was mit dem 13. und 14. Gehalt zu einem Jahresgehalt von 40.600€ führt. Im Gegensatz dazu erhalten selbständige Pooldienst-Pflegekräfte keine solchen Zusatzgehälter, was trotz eines hohen Stundensatzes von 40€ pro Stunde einen erheblichen Unterschied im Jahresgehalt ausmacht.

2. Höhere Pensionsansprüche und stetig steigende Bezüge

Festangestellte im Pflegeheim profitieren von kontinuierlichen Beiträgen zur Pensionsversicherung, die vom Arbeitgeber geleistet werden, sowie von der Anrechnung von Vordienstjahren. Dies führt nicht nur zu höheren Pensionsansprüchen, sondern ermöglicht auch stetig steigende Bezüge, die sich positiv auf die finanzielle Sicherheit auswirken. Selbständige im Pooldienst hingegen müssen ihre Beiträge zur Sozialversicherung vollständig selbst tragen, und ihr Einkommen bleibt, abgesehen von möglichen Preisanpassungen, auf einen festen Stundensatz begrenzt.

3. Umfangreichere Versicherungsleistungen

Festangestellte genießen den vollen Schutz der Sozialversicherung, einschließlich Kranken-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung. Selbständige Pooldienst-Pflegekräfte müssen hingegen oft selbst für ihre Versicherung sorgen oder erhalten nur einen Basis-Schutz, was im Krankheits- oder Unfallfall zu finanziellen Einbußen führen kann.

4. Ausgeprägter Urlaubsanspruch

Festangestellte im Pflegeheim haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen Urlaub pro Jahr. Selbständige im Pooldienst müssen hingegen auf bezahlten Urlaub verzichten, was wenig Zeit für Erholung und Regeneration lässt und oft zu einer Vernachlässigung der Work-Life-Balance führt.

5. Berufliche Stabilität und Entwicklung

Festangestellte profitieren von einer kontinuierlichen Beschäftigung und der Möglichkeit, langfristige Beziehungen zu Bewohnern und Kollegen aufzubauen. Selbständige Tätigkeit hingegen ist oft durch kurzfristige Einsätze und häufigen Wechsel gekennzeichnet, was sowohl die berufliche Entwicklung als auch den Aufbau stabiler zwischenmenschlicher Beziehungen erschwert.

6. Zusätzlicher administrativer Aufwand für Selbständige

Selbständige im Pooldienst sind oft selbst für administrative Aufgaben wie die Abwicklung ihrer Steuer- und Versicherungsangelegenheiten verantwortlich. Dies kann nicht nur zeitintensiv, sondern auch komplex sein, besonders wenn es um die Optimierung der eigenen sozialen Absicherung geht.


Eine Rechenaufgabe:

Festangestellte:r Mitarbeiter:in (Pflegeheim):

  • Grundgehalt: €2.900,-/Monat bei 36 Wochenstunden (exkl. Zulagen) inkl. 6 Wochen Urlaub

  • Jahresnettoeinkommen inkl. 13. & 14. Gehalt, abzüglich Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge:
    28.046,48€

Selbständige:r Pooldienst-Mitarbeiter:in:

  • Stundenlohn: €40,-

  • Annahme: 40 Wochenstunden

  • Grundgehalt: 6.804€/Monat, angepasst an 6 Wochen Urlaub und 15 Krankheitstage pro Jahr

  • (Kosten für Steuerberater und Aufwand für Stundenaufzeichnung nicht berücksichtigt)

  • Jahresnettoeinkommen nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Einkommensteuer (unter Berücksichtigung von 13.000€ steuerfreiem Betrag):
    19.303,15€

Fazit:

Trotz des höheren Stundensatzes des Pooldienst-Mitarbeiters führen die Zusatzgehälter, geringere Sozialversicherungsbeiträge und die steuerlichen Vorteile der Festanstellung zu einem höheren Jahresnettoeinkommen im Vergleich zur Selbständigkeit im Pooldienst.


Fazit:

Die Entscheidung zwischen einer Festanstellung im Pflegeheim und der selbständigen Tätigkeit im Pooldienst sollte wohlüberlegt sein. Während die selbständige Tätigkeit eine gewisse Flexibilität und hohe Stundensätze bietet, überwiegen die Vorteile einer Festanstellung deutlich.

Von finanzieller Sicherheit durch garantierte Zusatzgehälter und stetig steigenden Bezügen über umfangreiche Versicherungsleistungen bis hin zu beruflicher Stabilität und Entwicklung bietet eine Festanstellung eine solide Grundlage für eine erfüllende Karriere in der Pflegebranche.

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Jörg Horak Jörg Horak

Auswirkungen von Pooldiensten in der Pflege

Was ist besser: Festanstellung im Pflegeheim oder Selbständigkeit in der Pflege? In unserem kurzen Artikel beleuchten wir vor allem die Auswirkungen auf die Pflegebranche, die Pooldienste mit sich bringen.

Die Nutzung von Pooldiensten in Pflegeheimen und die Tätigkeit als selbständiger Pooldienstmitarbeiter bringen sowohl für die Pflegeeinrichtungen als auch für die Pflegekräfte selbst einige nachteilige Folgen mit sich:

Für Pflegeheime:

  1. Kontinuitätsmangel in der Pflege: Die häufig wechselnden Pooldienstmitarbeiter können die Kontinuität und Qualität der Pflege beeinträchtigen, da die Einarbeitung neuer Kräfte Zeit und Ressourcen erfordert.

  2. Mangelnde Teamintegration: Pooldienstmitarbeiter sind oft nur kurzfristig in den Teams, was zu Herausforderungen in der Teamdynamik und Kommunikation führen kann.

  3. Höhere Kosten: Obwohl Pooldienste Flexibilität bieten, können die höheren Stundensätze und Verwaltungskosten die Betriebskosten der Pflegeheime insgesamt erhöhen.

  4. Patientenzufriedenheit: Die mangelnde Kontinuität und das weniger vertraute Verhältnis zu den Pflegekräften können das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Bewohner beeinträchtigen.

Für selbständige Pooldienstmitarbeiter:

  1. Finanzielle Unsicherheit: Trotz höherer Stundensätze kann die Unvorhersehbarkeit der Arbeitszeiten und der Mangel an Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld und Pensionsbeiträge zu finanzieller Unsicherheit führen.

  2. Fehlende soziale Absicherung: Selbständige müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen und haben oft keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Krankheitstage.

  3. Administrativer Aufwand: Die Notwendigkeit, eigene Steuer- und Versicherungsangelegenheiten zu regeln, kann zusätzlichen Stress und Zeitdruck bedeuten.

  4. Isolation und mangelnde berufliche Entwicklung: Die Arbeit in verschiedenen Einrichtungen kann isolierend wirken und die Möglichkeiten für kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung und tiefere Beziehungen zu Bewohnern und Kollegen einschränken.

Zusammengefasst bergen Pooldienste sowohl für Pflegeheime als auch für selbständige Pooldienstmitarbeiter Risiken und Nachteile, die die Kontinuität der Pflege, die finanzielle Stabilität und die berufliche Entwicklung betreffen können.


Eine Rechenaufgabe:

Festangestellter Mitarbeiter (Pflegeheim):

  • Grundgehalt: 2.900€/Monat bei 36 Wochenstunden (exkl. Zulagen)

  • Jahresnettoeinkommen inkl. 13. & 14. Gehalt, abzüglich Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge:
    28.046,48€


Selbständiger Pooldienst-Mitarbeiter:

  • Stundenlohn: 40€

  • Annahme: 40 Wochenstunden

  • Grundgehalt: 6.804€/Monat, angepasst an 6 Wochen Urlaub und 15 Krankheitstage pro Jahr

  • Jahresnettoeinkommen nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Einkommensteuer (unter Berücksichtigung von 13.000€ steuerfreiem Betrag):
    19.303,15€


Fazit:

Trotz des höheren Stundensatzes des Pooldienst-Mitarbeiters führen die Zusatzgehälter, geringere Sozialversicherungsbeiträge und die steuerlichen Vorteile der Festanstellung zu einem höheren Jahresnettoeinkommen im Vergleich zur Selbständigkeit im Pooldienst.

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